Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, das eine Partei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen erstellen lässt.
Es dient zum Parteivortrag und ist dann auch
ohne Einverständnis des Gegners verwendbar.
Dem Gericht ist es erlaubt, das Privatgutachten
zu seiner Unterrichtung und als Hilfsmittel
zu verwenden.
Über den Urkundenbeweis hinaus kann es
an Stelle eines vom Gericht angeforderten
Gutachtens als Sachverständigen Beweis
eingesetzt werden, wenn die Parteien
einverstanden sind oder wenn das Gericht
es für ausreiched befindet.
Selbstverständlich besteht auch an das Privatgutachten der Anspruch, dass es nachprüfbar ist, damit es im Gerichtsprozess uneingeschränkt verwertbar ist.
"Privatgutachten" sind ein urkundlich belegter substantiierter Parteienvortrag.
Ein Gutachten – schafft Klarheit!
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