Für die Entschädigung von Sachverständigen
durch Gerichte, Staatsanwaltschaften
oder die Polizei gilt das
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Sonstige Aufträge werden als Zeithonorar
abgerechnet.
Nebenkosten werden gesondert berechnet.
Alle genannten Honorar- und Nebenkosten
sind Nettobeträge und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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