DIE ABRECHNUNG KANN ENTHALTEN:

  • Zeit für das Studium der Akten und Unterlagen
  • Zeit für eine eventuelle Orts- oder Objektbesichtigung
  • Zeit für eventuelle Messungen, Untersuchungen
    und das Anfertigen von Zeichnungen
  • Zeiten für eventuelle Besprechungen mit den
    Parteien und gegebenenfalls die Wahrnehmung
    von Gerichtsterminen
  • Die Zeit für das Diktieren des Gutachtens,
    abgerechnet nach dem jeweiligen Stundensatz
    des Sachverständigen
  • Zeiten und Kosten für die Schreibkraft,
    die das Gutachten niederschreibt
  • Zeiten und Kosten für sonstige hinzugezogene Hilfskräfte
  • Sonstige Kosten wie Fahrtkosten, Portokosten,
    Telefonkosten, Kopierkosten etc
  • Umsatzsteuer - zurzeit beträgt die Umsatzsteuer 19 %

copyright   ©  arne deck   

Impressum   Datenschutz