Ein Gericht beauftragt im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens.
Gerichte ziehen in den meisten Fällen
öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige hinzu.
Sofern freie Sachverständige
zugezogen werden und ihre Vereidigung
durch das Gericht erfolgt, gilt diese
Vereidigung nur für den konkreten Fall.
Wird ein Sachverständiger jedoch von einer der Parteien beauftragt, so können auch freie Sachverständige vor Gericht tätig und anerkannt werden.
Das Gerichtsurteil hängt wesentlich von diesem Gutachten ab. Bei der Urteilsfindung ist die überzeugende Argumentation und Darstellung für den Richter entscheidend.
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