Im Schadensfall schnell den richtigen Sachverständigen finden!
Da es für Sachverständige kein staatlich geregeltes Berufsbild gibt, kann man professionelle Sachverständige nur über die Qualifizierungsorganisation unterscheiden.
Jeder Sachverständige muss über eine überdurchschnittlicheQualifikation sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
Nur wer sich regelmäßig weiterbildet, kann auch gewährleisten, dass sein Wissen aktuell ist und die erstellten Gutachten dem Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger muss im Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" vorweisen.
Die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO ist in Deutschland einzigartig. Zuständig für die Bestellung sind die Kammerorganisationen.
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